Flucht- und Rettungsplan gemäß DIN ISO 23601 (ehemals DIN 4844-3),
DIN EN ISO 7010 (ehemals BGV A8) und ASR A1.2 sowie ASR A2.3
Flucht- und Rettungspläne (auch Rettungswegpläne genannt) sind ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Sicherheitsausstattung bzw. Gefahrenabwehr. Bei Wohnanlagen, Industriebauten, oder Immobilien mit besonderer Nutzung, werden die Rettungspläne an hochfrequentierten Standorten positioniert und bieten den im Gebäude befindlichen Personen eine Orientierungshilfe über Flucht- und Rettungswege sowie brandschutztechnischen Einrichtungen. In Beherbergungsstätten wie z.B. Hotels, Jugendherbergen etc. ist es gemäß Bauordnung erforderlich, zusätzlich sogenannte Zimmerpläne in jedem Hotelzimmer vorzuhalten. Der Flucht- und Rettungsplan gehört somit zu den wichtigsten Elementen des betrieblichen und organisatorischen Brandschutzes. Fluchtwegpläne informieren Personen beim Betreten des Gebäudes, über Flucht- und Rettungswege analog der örtlichen Fluchtwegbeschilderung, Erste-Hilfe- sowie Feuerlösch- und Meldeeinrichtungen. Somit sind Menschen frühzeitig und selbständig in der Lage auf ein Brandereignis zu reagieren. Die wichtigste Information beinhaltet Angaben zu alternativen Fluchtmöglichkeiten. Zusätzlich enthalten die Rettungswegpläne eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Brand-, Gefahren- und Katastrophenfall.
Die Erstellung der Flucht- und Rettungspläne unterliegt:
- DIN ISO 23601, Sicherheitskennzeichnung. Flucht- und Rettungspläne,
Internationales Regelwerk in Deutschkland als Ersatz für die ehemalige DIN 4844-3 - DIN EN ISO 7010, Graphische Symbole. Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen
Ersatz für die ehemalige BGV A8 - ASR A1.3, Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
- ASR A2.3, Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Vorgaben der ArbStättV und sind Bestandteil des staatlichen Arbeitsschutzes und ersetzen die ehemalige BGV A8
Allgemeines zu Flucht- und Rettungswegplänen
Vor Erstellung der Fluchtpläne, sind im Rahmen der Brandschutzmaßnahmen die wesentlichen Punkte festzulegen, die in den Flucht- und Rettungsplänen dargestellt werden müssen. In die Flucht- und Rettungspläne sollen die Informationen einfließen, die sich aus der Prüfung folgender Unterlagen bzw. Sachverhalte ergeben, dazu gehören:
- Brandschutzhandbücher und -dokumentationensowie Brandschutzmaßnahmen.
- Aktuelle Grundrisszeichnungen bzw. Lagepläne aus denen die Besonderheiten des Gebäudes hervorgehen. Diese Zeichnungen sind durch eine Objektaufnahme vor Ort zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.
- Verlauf der Fluchtwege.
- Dokumentation über Evakuierungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung der zu erwarteten Menschenbewegungen.
- Dokumentation über die zu erteilenden Anweisungen, sowie die Art, wie diese Anweisungenzu erteilen sind.
- Standorte der Brandbekämpfungseinrichtungen und Meldesysteme.
- Standorte der Notfallausrüstungen und Evakuierungshilfen.
- erforderliche Maßnahmen, die im Notfall durchgeführt werden müssen.
- sichere Bereiche (Zufluchtsorte, weiterer Brandabschnitt) und Sammelstellen.
Fluchtwegepläne sollen den Personen helfen, sich selbstständig über die Fluchtwege in einer baulichen Anlage zu informieren. Auf diese Weise ergänzt der Flucht- und Rettungsplan das Sicherheitsleitsystem einer baulichen Anlage.
Bezeichnungen für Rettungswegpläne
Im deutschsprachigen Raum existieren verschiedene Plantypenbezeichnungen, die aber alle den gleichen Inhalt beschreiben:
- Rettungsplan, Rettungspläne
- Fluchtwegplan, Fluchtwegpläne
- Flucht- und Rettungsplan, Flucht- und Rettungspläne
- Fluchtplan, Fluchtpläne
- Rettungswegplan, Rettungswegpläne
- Fluchtwegeplan, Fluchtwegpläne
- Rettungswegeplan, Rettungswegepläne
- Zimmerplan, Zimmerpläne für Beherbergungsstätten (Hotelzimmer, Gästezimmer, etc.)
Gültigkeit der Fluchtpläne
Gemäß der DIN 23601 sind in regelmäßigen Abständen die Flucht- und Rettungspläne von einem Sachkundigen auf Konformität zu überprüfen. Spätestens jedoch alle zwei Jahre. Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen. Auf Wunsch führen wir auch diese Maßnahmen für Sie durch. So wird gewährleistet, dass die Fluchtpläne aktuell, gut lesbar, gut verständlich und gut erkennbar sind. Falls gefordert, sind wir in der Lage auch internationale mehrsprachige Versionen zu erstellen.
Welche Daten und Informationen müssen Fluchtwegpläne enthalten?
Fluchtpläne sind Grundrisse der jeweiligen Geschosse, die aufs wesentliche minimiert sind. Der Fluchtwegplan muss farbig sein und folgende grafische Darstellungen enthalten:
- Gebäudegrundriss (Maßstab ist abhängig von der Grösse der baulichen Anlage, Anbringungsort der Fluchtpläne und des notwendigen Detaillierungsgrades)
- Verlauf der Flucht- und Rettungswege
- Lage der Notausgänge
- Lage der Notfall- und Rettungsausrüstungen
- Lage der Brandbekämpfungseinrichtungen
- Lage der festgelegten Sammelplätze
- Standort des Betrachters
- Verhaltensregeln bei Unfällen und Brandfällen
- Legende über genutzte Sicherheitszeichen, Farbcodes und graphische Symbole.
Unsere Leistungen für die Erstellung der Flucht- und Rettungspläne
beinhaltet:
- Objektanalyse vor Ort anhand der Grundrisszeichnungen
- Feststellen der Brandschutztechnischen Einrichtungen
- Feststellen der Fluchtrichtungen analog der Fluchtwegkenn-zeichnung
- Erstellen von Entwurfszeichnungen der Fluchtpläne einschließlich Brandschutzordnung
- Führen von Abstimmungsgesprächen mit den zuständigen Behörden
- Fertigstellen der Entwurfszeichnungen der Flucht- und Rettungspläne
- Erstellen von Pausen in laminierter oder gerahmter Ausführung
- Montage der gerahmten Ausführungen der Fluchtpläne
- Erzeugen von gängigen Datenformaten auf einem Datenträger
Sie haben dazu Fragen? Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf!
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. Weiterführende Informationen:
Objekte für die wir Flucht- und Rettungspläne erstellt haben, z.B.:
Privatbrauerei Jacob Stauder GmbH & Co. KG in Essen (www.stauder.de)
Gemeinschaftsmüllverbrennungsanlage Niederrhein GmbH in Oberhausen (www.gmva.de)
Hotel Moselschlösschen an der Mosel (www.moselschloesschen.de)
Verwaltungsgebäude EUROPA-CENTER in Essen (www.europa-center.de)
Klärschlammbehandlungsanlage in Essen sowie Käranlage in Duisburg-Kaßlerfeld (www.ruhrverband.de)
Kläranlage und Pumpwerk Bottrop sowie das Pumpwerk Gelsenkirchen (www.eglv.de)
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