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Rettungswegpläne

Wir erstellen für Sie Flucht- und Rettungspläne
gemäß DIN ISO 23601 und ASR A1.3
(DIN 4844-2, DIN EN ISO 7010, BGV A8)

Rettungswegpläne gemäß DIN ISO 23601 und ASR A1.3

(DIN 4844-2, DIN EN ISO 7010, BGV A8, ASR A2.3)

Flucht- und Rettungspläne informieren Personen beim Betreten von Gebäuden über Flucht- und Rettungswege sowie Brandschutztechnische- und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Die Erstellung der Rettungswegpläne muss gesetzliche Anforderungen erfüllen. So muss die Arbeitsstättenverordnung sowie verschiedene DIN-Normen beachtet werden. Die Rettungspläne müssen als Aushang vorhanden sein. Die Rettungswegpläne müssen für alle im Gebäude befindlichen Personen, Mitarbeiter wie Besucher, auffindbar sein.                                                                    

 

Was muss in den Rettungswegplänen ersichtlich sein?

Es muss auf den Rettungsplänen erkennbar sein, welche Fluchtwege vom jeweiligen Standort aus am schnellsten zum nächsten sicheren Bereich führen. Des Weiteren müssen Flächen, die für die Brandbekämpfung freigehalten werden müssen und Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen verzeichnet sein. Außerdem Räume, die besonders brand-, explosions oder anders gefährdet sind. Besonders auszuweisen sind die Rettungspläne für behinderte und ältere Menschen.

 

Die Pläne der Flucht- und Rettungswege sind an Zu- und Ausgängen, Treppenhäusern und gut sichtbaren Stellen anzubringen.
Regelmäßige Prüfungen der Flucht- und Rettungspläne sind alle 2 Jahre durchzuführen.

 

Wer legt Flucht- und Rettungswege fest?

Rettungswege legt der Brandschutzsachverständige fest. Der Betreiber des Objekts hat dabei auch verschiedene Aufgaben zu erfüllen: 

  • er muss sich in regelmäßigen Abständen über den ordnungsgemäßen Zustand der Rettungswege überzeugen
  • die Flucht- und Rettungswege müssen richtig und dauerhaft gekennzeichnet sein
  • die Flucht- und Rettungswege dürfen nicht verstellt werden
  • außerdem müssen die Flucht- und Rettungswege in gesicherte Bereiche führen
  • Notausgangstüren müssen leicht und ohne Hilfsmittel von jedem zu öffnen sein
  • Sicherheitsbeleuchtungen müssen funktionieren und regelmässig gewartet werden
  • Flucht- und Rettungspläne müssen immer aktuell vorhanden sein

Das alles ist auch ein Teil des Arbeitsschutzes, und als solches gesetzlich geregelt. Rettungswegpläne sind durch den Gesetzgeber in öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben. Dabei müssen die Rettungspläne eindeutige Informationen enthalten, wie sich die Personen im Gefahrfall verhalten müssen.

 

Welche Informationen müssen in Flucht- und Rettungsplänen enthalten sein?

    • Fluchtwegbereiche
    • der Standort muss gekennzeichnet sein
    • Feuerlöschgeräte, Erste-Hilfe-Einrichtungen
    • Verhalten im Brandfall sowie bei Unfällen
    • Legende mit den verwendeten Symbolen
    • die Rettungspläne können laminiert oder gerahmt vor Ort vorgehalten werden

Da viele Punkte bei der Erstellung der Rettungspläne beachtet werden müssen, stehen wir Ihnen gern zur Seite. Wir verfügen über das notwendige Know-how und jahrelange Erfahrung, und können Ihnen diese Rettungswegpläne erstellen. Kostenfair, termingerecht und zuverlässig.

Unsere Leistungen für die Erstellung von Fluchtwegplänen beinhaltet:

  • Objektanalyse vor Ort in Verbindung mit den Grundrissen
  • Feststellen der Brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Feststellen der Fluchtrichtungen analog der Fluchtweg-kennzeichnung
  • Erstellen von Entwürfen der Fluchtpläne einschließlich Brandschutzordnung
  • Führen von Abstimmungsgesprächen mit den zuständigen Behörden
  • Fertigstellen der Entwurfszeichnungen der Fluchtwegpläne
  • Erstellen von Pausen in laminierter oder gerahmter Ausführung
  • Montage der gerahmten Ausführungen der Fluchtpläne
  • Erzeugen von gängigen Datenformaten auf einem Datenträger

Wir sind dabei gern Ihr kompetenter Ansprechpartner und erstellen die Flucht- und Rettungspläne mit Ihnen. Wir sprechen sämtliche Details der Rettungspläne mit den Behörden und Ihnen ab, und erstellen nach den gesetzlichen Vorgaben die Rettungswegpläne für Sie!

Objekte für die wir Rettungspläne erstellt haben, z.B.:

 

Privatbrauerei Jacob Stauder GmbH & Co. KG in Essen (www.stauder.de)
Gemeinschaftsmüllverbrennungsanlage Niederrhein GmbH in Oberhausen (www.gmva.de)

 

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