Brandschutzpläne

Der übergeordneter Begriff für Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten, etc.

Außenaufnahme einer modernen Industriefassade mit horizontaler dunkelgrauer Lamellenkonstruktion. In der Mitte eine graue Stahltür mit rundem Bullauge-Fenster. Rechts neben der Tür ein Wandhydrant mit roter Aufschrift und Anschlüssen. Links an der glatten Fassadenfläche ein grünes Signallämpchen (Statusanzeige) sowie ein silbernes Edelstahl-Bedienpanel mit Taster. Die Anlage entspricht typischen Brandschutzanforderungen für gewerbliche Außenbereiche.

Brandschutzpläne (Übergeordneter Begriff für Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten, …..)

Der Brandschutz im Fokus
Sämtliche Vorkehrungen, die darauf ausgerichtet sind, einen Brand erst gar nicht entstehen zu lassen oder die Ausbreitung eines Brandes vorzubeugen, fallen unter den Begriff Brandschutz. Die Rettung von Personen und Tieren, aber auch die Möglichkeit zur schnellen Durchführung notwendiger Löscharbeiten, stehen hier im Vordergrund. Brandschutzpläne nehmen in diesem Zusammenhang einen hohen Stellenwert ein.

Was sind Brandschutzpläne ?

Brandschutzpläne beinhalten Grundrisse von Gebäuden bzw. Gebäudekomplexen, in denen Fluchtwege und Brandschutzeinrichtungen erfasst sind. Des Weiteren findet man in Brandschutzplänen detaillierte Angaben zu Gefährdungspotentialen, Raumbezeichnungen, Lösch- und Meldetechniken sowie Bedieneinrichtungen der Anlagentechnik. Weitere Infos wie zum Beispiel Wandqualitäten (Brandwände), Feuerschutztüren oder Rettungswege dokumentieren ebenfalls den Brandschutz. Normalerweise werden Brandschutzpläne in den Grössen DIN A4 oder DIN A3 gefertigt.

Brandschutzpläne sind der Oberbegriff der Feuerwehrpläne sowie der Flucht- und Rettungspläne. Da die Begriffe Feuerwehrplan sowie Flucht- und Rettungsplan auch im Baurecht verankert sind, sind sie rechtmässiger einzusetzen als der Begriff Brandschutzplan. Der Begriff Brandschutzplan wurde vom Verband der Schadensversicherer geprägt.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Brandschutzplänen

Wir beantworten in unserem FAQ die häufigsten Fragen rund um die Erstellung eines Brandschutzplans.

Während Fluchtpläne für Raumnutzer und Feuerwehrpläne für den aktiven Löscheinsatz gedacht sind. Dient der Brandschutzplan (Brandschutzkonzeptplan) oder Anhangplan zum Brandschutzkonzept der baulichen und organisatorischen Gesamtdarstellung. Er fasst alle baulichen, anlagentechnischen Schutzmaßnahmen eines Gebäudes für Behörden, Planer und Betreiber übersichtlich zusammen.

Der Begriff „Brandschutzplan“ wird aber auch als übergeordneter Begriff für alle Plantypen (Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, etc.) verwendet.

Die Erstellung eines Anhangplanes zum Brandschutzkonzept orientiert sich an das jeweilige Brandschutzkonzept. Vereinfacht gesagt, ist der Brandschutzplan die Visualisierung des Brandschutzkonzeptes. In ihm sind Brandabschnitte, Rauchabschnitte, Wände mit Feuerwiderstand, Standorte von Feuerlöschern, erster und zweiter Rettungsweg und sicherheitstechnische Anlagen, etc. präzise dar.

Grundlage sind das behördlich geprüfte Brandschutzkonzept (oder der Brandschutznachweis) sowie aktuelle CAD-Architektenpläne des Objektes. Sollten diese veraltet sein, führt VisuBrand eine Bestandsaufnahme des Objekts durch und überträgt die Brandschutzelemente in ein digitales System.

Der Plan ist zentraler Bestandteil für die Bauaufsichtsbehörde, Prüfsachverständige für Brandschutz sowie für Versicherer. Er wird im Genehmigungsverfahren sowie bei wiederkehrenden Prüfungen als Referenz herangezogen, um zu kontrollieren, ob alle Auflagen eingehalten sind.

Ein Brandschutzplan muss immer dann umgehend aktualisiert werden, wenn bauliche Veränderungen, Umnutzungen von Räumen, Anpassungen an Brandabschnitten oder Änderungen der anlagentechnischen Brandschutzeinrichtungen (z. B. neue Sprinkleranlagen oder RWA) stattfinden.

Wo findet der Brandschutz Einsatz?

Der Brandschutz findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens wieder. Die Anforderungen an den Brandschutz werden durch verschiedene Gesetze, Vorschriften und Richtlinien geregelt. Der Brandschutz wird in mehrere Arten unterteilt:

Vorbeugender Brandschutz:
Alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um die Entstehung und Ausbreitung von Bränden soweit möglich, einzuschränken.

Abwehrender Brandschutz:
Der abwehrende Brandschutz umfasst in erster Linie die Löschmaßnahmen der Feuerwehr. Um die Primärschäden so gering wie möglich zu halten, gehört zum Löschen auch das Verringern der Begleitschäden dazu.

Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich wie folgt:

  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz

Wir unterstützen Sie beim organisatorischen Brandschutz, denn dieser umfasst unter anderem die Erstellung von Alarmplänen, der Brandschutzordnung und Brandschutzpläne.
Da wir über jahrelange Berufserfahrung verfügen, ist es für uns sehr leicht, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und Ihnen normgerechte Brandschutzpläne zu erstellen.
Gern können wir Sie dazu beraten, auch zu den Themen Evakuierungspläne, Laufkarten, Bestuhlungspläne oder Flucht- und Rettungspläne. Nehmen Sie dazu bitte mit uns Kontakt auf.
Dies können Sie gern telefonisch unter +49 (0)208 888 530 oder per Email an info@visubrand.de tun.

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